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Wöchentlich veröffentlicht Rechtsanwalt Alexander Dauer allgemeine Informationen zum Thema Verkehrsrecht im Preußenspiegel. Diese Artikel können Sie hier noch einmal nachlesen und auch ausdrucken.

Geschrieben von: Alexander Dauer Mittwoch, 01. Februar 2012

Ralph B. hat sich geärgert: Seine Werkstatt hatte ihm nach einem unverschuldeten Unfall einen Sachverständigen empfohlen.

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Geschrieben von: Alexander Dauer Mittwoch, 25. Januar 2012

Anhörungsbögen in Buß- und Strafsachen werden durch einen entsprechenden Aufdruck oft als Eilsache bezeichnet. Eine Pflicht zur Angabe der Personalien besteht grundsätzlich nicht.

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Geschrieben von: Alexander Dauer Mittwoch, 18. Januar 2012

Die Autofahrer-Karriere beginnt für die meisten Menschen mit dem 18. Lebensjahr. Dann erhalten sie die Fahrerlaubnis, der Fahrerlaubnisinhaber den Führerschein: eine kleine Karte im Scheckkartenformat, mit dem man sich bei Kontrollen ausweist.

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Geschrieben von: Alexander Dauer Mittwoch, 11. Januar 2012

Winterliche Witterungsverhältnisse führen jedes Jahr zu Chaos auf deutschen Straßen. Auch wer vorsichtig fährt, wird da schnell in einen Unfall oder sogar einen Massenunfall verwickelt. Und nicht nur das: „Unschuldig in einen Unfall beteiligte Personen bleiben oft auf einem Teil der Kosten sitzen“, so Jörg Schmenger, Anwalt in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Eine typische Situation hat Britta S. erlebt. An einer roten Ampel bremst sie ihren blauen Corsa und spürt im gleichen Augenblick einen dumpfen Aufprall am Heck. Und schlimmer noch, der aufgefahrene VW schiebt sie über die winterglatte Straße auf den vor ihr stehenden Wagen. Da sie ja keine Schuld hat, geht Britta S. davon aus, dass sie den kompletten Schaden ersetzt bekommt. Der Fahrer des VWs gibt jedoch an, er habe sie nicht aufgeschoben, sondern sie sei schon vorher auf den vor ihr stehenden Wagen aufgefahren. Es steht Aussage gegen Aussage. „Hier gilt zunächst der Anscheinsbeweis für alle Beteiligten“, erklärt Jörg Schmenger. „Das heißt, wer auffährt, hat juristisch gesehen „wahrscheinlich“ Schuld, weil er zu schnell war oder zu dicht aufgefahren ist. Den Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist Aufgabe des Verkehrsanwaltes.“ Solange Britta S. also nicht beweisen kann, dass sie auf den vor ihr stehenden Wagen aufgeschoben wurde, haftet sie für den entstandenen Schaden.
 
Ist ein Unfall geschehen, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren und, soweit möglich, Fotos zu machen oder Zeugen anzusprechen. Denn für die Aufarbeitung eines Unfallhergangs können winzige Details entscheidend sein. So früh wie möglich sollte außerdem ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Dieser kennt die konkrete Rechtslage, kann mögliche Ansprüche aufzeigen und diese gegenüber der Gegenpartei durchsetzen. Ohne Beratung bleiben Betroffene oft auf den Kosten sitzen oder Ansprüche werden nicht in voller Höhe ausgezahlt.


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Geschrieben von: Alexander Dauer Mittwoch, 04. Januar 2012

Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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