Geschrieben von: Administrator Dienstag, 12. Mai 2009

AlexanderIn Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Fachanwaltes kaum möglich.

Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts reichen häufig nicht aus. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Hier sollte kein Allgemeinanwalt "ran". Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich mich in der Materie bestens aus. Ich bearbeite fast ausschließlich Mandate in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten. Staatsanwälte und Richter in Potsdam, Berlin und Brandenburg, deren Charakter und Verfahrensweise kenne ich gut und orientiere meine Verteidigungsstrategie immer an deren Persönlichkeitsstruktur.

Denken Sie daran: Die lautlose Erledigung eines Strafverfahrens im Verkehrsrechts kann nur mit einer erfolgreichen Strategie und Methode erfolgen. Sie können bereits die notwendige Vorarbeit leisten - Schweigen Sie zum Tatvorwurf. Erst wenn ich "Grünes Licht" gebe, sollten Sie eine gezielte Aussage machen!

Unterschätzen Sie nicht die psychische Belastung eines Strafverfahrens, denn oft wird die Sorge über den Ausgang des Strafverfahrens durch juristische Laien noch geschürt. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Fälle können wir Ihnen eine realistische Einschätzung über den Verfahrensausgang geben. Das hilft einen kühlen Kopf zu bewahren, denn nur so können wir mit den sonstigen Verfahrensbeteiligten auf Augenhöhe verhandeln.

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